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Abstract


Arbeiten am Atommüllendlager Gorleben müssten eingestellt werden

Zum Jahresende läuft die Wirksamkeit der Betriebspläne, mit denen das Bundesamt für Strahlenschutz an Deutschlands einzigem Endlagerprojekt für Atommüll baut, aus. Der Anwalt von GegnerInnen des Atomüllagers weist darauf hin, dass ein weiterer Baubetrieb am Endlager illegal wäre. Sollte in Gorleben 1993 weitergebuddelt werden, droht er mit Strafanzeige gegen den Betreiber.

Stichworte: Strafandrohung, Gesetzgebung, Atomindustrie, Bohrungen, Betriebsgenehmigung, Umweltverträglichkeit, Baustelle
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Atommüll, Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA), Lager

Medium:
taz
Publikationsdatum: 18.12.1992
Autor: Tenhagen, Hermann-Josef
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 83448
Abstract-ID: 06201510101