Oekodok
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Abstract
Neue Strahlenschutzverordnung: Grenzwerte werden herabgesetzt
Die neue Strahlenschutzverordnung, die dem Bundesrat zur Unterschrift vorliegt, setzt die Grenzwerte für die Strahlenbelastung um mehr als die Hälfte herab. Künftig dürfen Personen, die beruflich strahlenexponiert sind, jährlich mit 20 mSv belastet werden. Bisher waren es 50 mSv. Die Anpassung nach unten folgt einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission. Der Verfasser folgert, dass die neuen Grenzwerte wohl kaum Auswirkungen auf den Betrieb der AKWs haben werden.
Stichworte: Lungenkrebs, Krebs, Beruf, ArbeiterInnen, Gesundheitsschäden, Folgen, radioaktive Strahlung, Strahlenschäden, Atomanlagen, Störfälle, Sicherheit, Risiko
Schlagwort: Atomenergie, Radioaktivität > Sicherheit
Medium: BaZ
Publikationsdatum: 17.09.1992
Autor: Klaffke, Oliver
Eigenschaften: Bericht;
Abstract-Nr: 83489
Abstract-ID: 06201600147