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Abstract


Urteilsbegründung des Bundesgerichts im Fall Grauholzautobahn

Im Fall um die Grauholzautobahn bei Bern hat das Bundesgericht gegen die Auffassung des BUWAL entschieden: Auch wenn von einem neuen oder sanierten Autobahnteilstück übermässige Immissionen ausgehen, darf das Projekt genehmigt werden, selbst wenn noch keine verkehrslenkenden oder -beschränkenden Massnahmen beschlossen sind. Solche Massnahmen können erst später – und damit entgegen der Auffassung des BUWAL nicht schon bei der Projektgenehmigung – ins Auge gefasst werden. Der Verzicht auf die Verbreiterung eines wichtigen Autobahnteilstücks könne «offensichtlich nicht das geeignete Mittel zur Verbesserung der Luftqualität sein» (Urteil E.26/1990, Urteilsbegründung zu Dokument 08201600043).

Stichworte: UVP, Luftreinhaltung
Schlagwort: Verkehr und Transport > Strassenbau

Medium:
NZZ
Publikationsdatum: 30.06.1992
Autor: kb.

Abstract-Nr: 84639
Abstract-ID: 08201600051