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Abstract


Das Atrazin-Verbot könnte sich als Augenwischerei erweisen (BRD)

Der im Januar 1991 dem Bundesrat vorgelegte Regierungsentwurf einer "Ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" enthält einige unangenehme Überraschungen: Neben Atrazin wird kein weiteres von den Wasserwerken im Grundwasser nachgewiesenes Herbizid verboten. Die Bundesregierung weigert sich, das feine Nachweisverfahren für Pestizide im Grundwasser anzuerkennen. Auch in Naturschutzgebieten soll künftig die Anwendung verschiedener Pflanzenbehandlungsmittel gestattet sein.

Stichworte: Gesetzgebung, Verordnung, Vollzug, EG-Richtlinien, Agro-Chemie, Pestizidzulassung, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Trinkwasser-Verseuchung
Schlagwort: Wasser > Trinkwasser, Grundwasser

Medium:
OEB 12/91, S. 3
Publikationsdatum: 20.03.1991
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 84997
Abstract-ID: 01101300049