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Abstract


Das Batterieverbot ist nicht Garantie für hühnerfreundlichere Haltung

Ab 1992 tritt das neue Tierschutzgesetz in Kraft, wonach Batteriehaltung für Legehennen verboten sein wird. Der Autor geht auf diejenigen Tierhaltungsmethoden ein, die das neue Gesetz erlaubt, die aber deswegen nicht unbedingt tierfreundlicher sind. Volierenhaltung, fehlende Einstreu, Lichtverhältnisse und die Verlagerung der Batteriehaltung ins Ausland sind Punkte, die er auf dem Hintergrund des Gesetzes beleuchtet.

Stichworte: Heinzpeter Studer, KAG; Andreas Steiger, Chef der Sektion Tierschutz beim Bundesamt für Veterinärwesen BVET; Schweizer Tierschutz (STS); WWF; Optigal, SEG, Gourmet mit Herz, Tierschutzverordnung (TSchV), Coupieren der Schnäbel, Mastfabrik
Schlagwort: Landwirtschaft > Ackerbau, Pflanzenschutz

Medium:
K&U, 4/91, S. 11
Publikationsdatum: 01.12.1991
Autor: Scheunpflug, Volkhard
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 86096
Abstract-ID: 03101120053