Oekodok
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Abstract
Ärzliche Kunstfehler bleiben meist im dunkeln
Am Beispiel einer Patientin, die ohne ihre Einwilligung sterilisiert wurde, zeigt die Autorin die Schwierigkeiten der Rechte von Patienten auf. Wer wem was bei Medizinprozessen beweisen muss, um recht zu bekommen, ist landesweit umstritten. Einig sind sich Juristen und Mediziner lediglich darin, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Vertragsverhältnis besteht. Wenn es dem Patienten geling, einen Kustfehler nachzuweisen, kann der Arzt immer noch seine Unschuld beweisen und Gründe wie schlechte Arbeitsbedingungen oder Übermüdung geltend machen. Vor vier Jahren verlangte Nationalrätin Verena Grendelmeier (LdU) mit einer parlamentarischen Initiative die Beweislastumkehr, die nun auch in der EG eingeführt werden soll. Das Ziel: Bei einem Patientenschaden muss der Arzt beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Die Beweislast läge also voll beim Arzt. Die Ärzteschaft reagiert mit Widerstand auf diese strengere Haftpflicht.
Stichworte: Gesetzgebung, Gericht, Bundesurteile, Risiko, Ärztefehler, Folgen
Schlagwort: Gesundheit > Spitzenmedizin
Medium: WW
Publikationsdatum: 13.06.1991
Autor: Bueller, Vera
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;
Abstract-Nr: 87782
Abstract-ID: 07301100026