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Abstract


Bundesgericht weist Beschwerde gegen Autobahnausbau ab

Obwohl jetzt schon klar ist, dass auf dem auf sechs Spuren auszubauenden Autobahnstück Grauholz (bei der Berner Ausfahrt Schönbühl) die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung nicht eingehalten werden können, hat das Bundesgericht die Beschwerde von VCS, SGU und WWF sowie der Gemeinde Ittigen abgelehnt. Begründung: Die Autos und nicht die Strasse seien verantwortlich für das Umweltproblem. Im Sinne einer Interessensabwägung stehe auf der stauträchtigen Strecke die Sicherheit im Vordergrund.

Stichworte: Wankdorf, Luft, Emissionen, BUWAL, Verkehrsberuhigung, Unfallverhütung, Sicherheit, Schönbühl, N 1, N 8
Schlagwort: Verkehr und Transport > Strassenbau

Medium:
Bund
Publikationsdatum: 12.12.1991
Autor: tzi/sda.
Eigenschaften: Bericht; Schwarz/Weiss-Bilder;

Abstract-Nr: 88131
Abstract-ID: 08201600043