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Abstract


Irrtümer sind beim komplizierten Artenschutzrecht die Regel

Die innerdeutsche Vermarktung von Elfenbein ist nicht mehr strafbar, weil das Bundesnaturschutzgesetz zu spät erneuert wurde. Das Durcheinander aus internationalen Handelsregeln, EG-Verordnungen und Gesetzen ist so gross, «dass selbst Juristen Schwierigkeiten haben, es Juristen zu vermitteln» (Bericht).

Stichworte: Tiere, Artenvielfalt, Elefanten, Rechtslücke, Bundesartenschutzverordnung, Simbabwe
Schlagwort: Pflanzen, Tiere, Lebensräume > Artenvielfalt

Medium:
Stern
Publikationsdatum: 08.01.1998
Autor: Wedemeyer, Georg
Eigenschaften: Bericht;

Abstract-Nr: 93588
Abstract-ID: 02211200100