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Abstract


Strenge Vorgaben für die Verwertung von Bioabfällen und Komposten

Die Bundesregierung hat am 6. November 1997 die Bioabfallverordnung beschlossen. Gegenwärtig werden fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle in etwa 500 Kompostierungsanlagen verarbeitet. Bundesweit wird das Potential an Bioabfällen auf zehn bis zwölf Millionen Tonnen geschätzt. Der Beitrag nennt die wichtigsten Eckpunkte des Verordnungsentwurfs.

Stichworte: Zahlen, Grünabfälle
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
UW BMU 12/97, S. 538
Publikationsdatum: 01.12.1997
Autor: WA II 5

Abstract-Nr: 93983
Abstract-ID: 06211300084