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Abstract


Wann Auflagen zu Nachsorgemassnahmen gerechtfertigt sind

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.05.1997 betrifft die zeitliche Begrenzung von Nachsorgeanordnungen gemäss Paragraph 10 Abs. 2 Abfallgesetz (Paragraph 36 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz) für eine stillgelegte Deponie, wenn der Inhaber die Stillegung nicht angezeigt hatte. In der Begründung wird ausführlich auf die Rechtslage eingegangen (BVerwG, Beschluss vom 06.05.1997 – 7 B 142.97).

Stichworte: Rechtsprechung, Deutschland
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
NATUR UND RECHT 11/97, S. 550
Publikationsdatum: 01.11.1997

Abstract-Nr: 93984
Abstract-ID: 06211300085