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Abstract


Hessisches Gericht folgt der Umweltgesetzauslegung durch die Industrie

Die Firma Degussa erreichte vor dem Verwaltungsgericht die Bestätigung ihrer Ansicht, dass die Schadstoffgrenzwerte der bundesweit geltenden Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) nicht schon vor, sondern erst nach der Abgasreinigung eingehalten werden müssen. Wegen der grundsätzlichen Relevanz wurde Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Bericht).

Stichworte: Rechtsprechung
Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
FR
Publikationsdatum: 21.02.1998
Autor: Riedel, Anne

Abstract-Nr: 94473
Abstract-ID: 06211300088