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Abstract


Bahnstreckenausbau der Rheintalbahn

Keinen Erfolg mit ihrer Klage gegen den Ausbau der Rheintalbahn hatten 46 Grundstückseigentümer und Mitglieder des Interessenkreises Verkehr und Wohnen e.V., weil die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt werden. Die Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main, sicherte jedoch zu, den Oberbau des Fahrweges so erschütterungsarm wie möglich zu gestalten (mit Kontaktadresse).

Stichworte: Rechtsprechung; INFO: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.04.1998, 5 S 1839/95, Schienenverkehr, Lärmbelastung, Erschütterungen, Vibrationen, Infraschall
Schlagwort: Lärm > Lärmbelastung

Medium:
OEB 10/98, S. 6
Publikationsdatum: 13.05.1998
Autor: wt

Abstract-Nr: 96336
Abstract-ID: 01511200030