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Abstract


Ortsumgehung Emmingen-Wasser ist zulässig

Die Klage eines Grundstückeigentümers wegen befürchteter Lärm- und Abgasbelästigungen durch den Bau einer Umgehungsstrasse wurde abgelehnt. Das Gericht erkannte keine unzumutbaren Lärmbelastungen, und die Grenzwerte für verkehrsbedingte Schadstoffe werden nicht erreicht (mit Kontaktadresse).

Stichworte: Rechtsprechung; INFO: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.03.98, 5 S 497/97
Schlagwort: Lärm > Lärmbelastung

Medium:
OEB 10/98, S. 6
Publikationsdatum: 13.05.1998
Autor: wt

Abstract-Nr: 96337
Abstract-ID: 01511200029