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Abstract


Der Arbeiter, das Pentachlorphenol und das Gericht

Das deutsche Bundesarbeitsgericht entschied im Urteil 5 AZR 315/95 zur Klage eines Sozialarbeiters, der eine Arbeit in einer Klinik hatte, weil die Räume mit Pentachlorphenol belastet seien: Die Gefahrstoffverordnung sei hier nicht anwendbar. Der Kläger hatte keinen Umgang mit Gefahrstoffen, und die Gebäudebelastung fällt nicht unter die Verordnung (informativ). KONTAKT: Bundesarbeitsgericht, Pressestelle, Postfach 410255, D-34114 Kassel, Tel. (0561) 31 06-630.

Stichworte: Notiz
Schlagwort: Chemie > Allgemeines

Medium:
OEB 23/96, S. 6
Publikationsdatum: 05.06.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97633
Abstract-ID: 10911100039