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Abstract


Liste von Maschinen und Geräten zur Beseitigung krebserregender Stäube

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit vom 15. August 1996 über anerkannte staubbeseitigende Maschinen und Geräte, die die Anforderungen der Verwendungskategorie C beziehungsweise K1 erfüllen. Nach § 36 Abs. 7 Satz 2 der Gefahrstoffverordnung darf abgesaugte Luft nur mittels anerkannter Verfahren und Maschinen zurückgeführt werden.

Schlagwort: Chemie > Allgemeines

Medium:
BARB BL 9/96, S. 68-72
Publikationsdatum: 01.09.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97648
Abstract-ID: 10911100055