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Abstract


Risiko mit belastetem Auffüllmaterial

Nach der Auffüllung eines Grundstücks stellte sich heraus, dass das Material hoch belastet war und beseitigt werden musste. Der Tiefbauunternehmer forderte dafür vom Baustofflieferanten einen Ausgleich. Diesen erhielt er vom Landgericht Hamburg nicht zugebilligt (Kürzestmeldung). KONTAKT: Dr. Franz Otto, Trienendorfer-Str. 19, D-58452 Witten, Tel. (02320) 31088.

Schlagwort: Umweltpolitik, Umweltrecht Deutschland > Umweltrecht, Vollzug

Medium:
MÜLL UND ABFALL 8/96, S. 558
Publikationsdatum: 01.08.1996
Eigenschaften: Presserohstoff;

Abstract-Nr: 97783
Abstract-ID: 11112000001